Offener Brief an Prof. Wüstenhagen (Uni SG), Prof. Gunzinger (ETHZ), Dr. Spiesshofer (ABB) und Dr. Kalt (UBS)

offener-Breif.png​Sehr geehrte Herren Sie alle haben öffentlich erklärt, dass Solarstrom schon Marktreife erlangt habe oder in absehbarer Zukunft erlangen werde. …

​Sehr geehrte Herren 

Sie alle haben öffentlich erklärt, dass Solarstrom schon Marktreife erlangt habe oder in absehbarer Zukunft erlangen werde. Ob Solarstrom nun je kWh für 2.99 Rp. – wie von Spiesshofer explizit genannt – oder 5 Rp. oder 7 Rp. oder “sicher billiger” als Atomenergie produziert werden kann, ist aber gar nicht relevant. Es geht nicht um diese Zahlen, sondern um den unzulässigen Produktionskostenvergleich von Flatter- und Bandstrom. Ich rufe hiermit ein neutrales Schiedsgericht von unabhängigen und kompetenten Mikroökonomen auf, ein Urteil über meine methodische Anklage gegen diese vier Herren zu fällen!

Erläuterungen

​Wie man Produktionskosten verschiedener Produktionsmethoden berechnen und vergleichen kann, ist unbestritten: Man nimmt die Investitionskosten, kalkuliert mit der Lebensdauer (Abschreibung) und den Zinsen die Anlagekosten pro Jahr. Dazu addiert man die jährlichen Betriebs-, Unterhalts- und Materialkosten. Dividiert man diese Summe durch die jährliche Produktionsmenge, erhält man die Durch­schnitts­kosten (levelized costs) , die den analogen Produktionskosten anderer Technologien gegen­über gestellt werden können. Der Investor wählt in der Regel die kostengünstigste Produktionstechnik aus. Ob er lang­fristig investiert oder nicht, hängt u.a. davon ab, ob die erwarteten Durchschnittserlöse sein Durchschnittskosten zumindest decken. Diese Methodik ist im Prinzip auch bei der Stromerzeugung anwendbar, so zumindest bei den planbaren und steuerbaren Band-Technologien wie Kohle, Öl, Gas oder Kernkraft.

Diese Methode ist aber beim Solarstrom irrelevant und irreführend!

​Strom ist zwar physikalisch ein homogenes Gut, aber unterliegt trotzdem nicht dem Gesetz des einheitlichen Preises (Law of one Price), weil das Stromnetz – ähnlich wie der Blutkreislauf den Blutdruck – permanent eine bestimmte Spannung und Frequenz aufrechterhalten muss. Deshalb schwankt der Marktwert der produzierten kWh sehr stark, je nachdem, ob im Vergleich zur Nachfrage viel oder wenig produziert wird. Entscheidend ist für den Wert jeder einzelnen kWh, wann sie erzeugt wird. (Von den enormen zeitlichen Strompreisschwankungen haben ja die Pumpspeicherwerke in den Alpen bis vor ein paar Jahren noch sehr gut gelebt.)

​Bei der schwer voraussehbaren, nicht kontrollierbaren Volatilität des Solarstroms (“Flatterstrom”) sind die durchschnittlichen Produktionskosten pro kWh und Jahr für den Wert des Stroms ebenso irrelevant wie irreführend, wie etwa Paul Joskov in der American Economic Review überzeugend darlegt.[*]

​Freilich kümmert dies die subventionierten Solarstromproduzenten nicht gross. Sie erhalten jederzeit eine kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und zudem Vorrang bei der Einspeisung ins Netz. An rund 860 Sonnstunden (von insgesamt 8760 Stunden des Jahres) liefern sie, was ihre Zellen hergeben. Dies führt an schönen Tagen zu einem Überangebot im Markt und zu einem Preiszerfall bis in den Negativbereich. Die KEV-Subventionen sind mit steigender Solarstromproduktion von Jahr zu Jahr immer stärker gestiegen, obwohl die Vergütung pro kWh sogar abgenommen hat. Inzwischen ist der Marktwert des Solarstroms in Deutschland wie auch in der Schweiz auf rund 10 % der Einspeisevergütung geschrumpft, wie die folgende Grafik zeigt. Die Summe dieser Vergütungen liegt bei uns noch unter der Milliarden­grenze, während sie in Deutschland im laufenden Jahr über 30 Mrd. Euro betragen wird.

​Weil die Produktionsüberschüsse beim Solarstrom bis auf weiteres nur in marginalen Mengen und zu extrem hohen Kosten gelagert werden können, müssen andere Stromquellen als Reserve- und Pufferkapazitäten herhalten, deren Kosten letztlich auch auf die Endverbraucher oder auf die Steuerzahler abgewälzt werden. Wenn wir an Sonnentagen 100% Solarstrom hätten, müssten wir die Kapazität der Solaranlagen zu ebenfalls fast 100% mit Reserve- und Pufferkapazitäten duplizieren (etwa mit Pumpspeicherwerken oder Gas-Kombi-Kraftwer­ken), um auch nachts und an Schlechtwettertagen immer mit Strom versorgt zu sein. 

​Die direkten Durchschnittskosten (levelized cost) der Solarstrom-Einspeiser mögen noch so stark sinken, die indirekten Kosten des Solarstroms für Reserve, Pufferung, und Speicherung sowie für die Systemintegration wegen der dezentralen Einspeisung nehmen mit steigendem Anteil des Flatterstroms überproportional zu und überkompensieren dies. Entscheidend werden daher immer mehr diese “systemischen Zusatzkosten der Volatilität”, während die direkten Kosten der Produktion an Bedeutung verlieren.

​Daraus folgt: Die Systemkosten des Solarstroms steigen mit zunehmendem Solaranteil unerbittlich an. Dies erklärt, dass die Länder mit dem höchsten Anteil an Flatterstrom, nämlich Deutschland und Dänemark, auch mit grossem Abstand die höchsten Verbraucherpreise haben. Relevant für die Volkswirtschaft sind eben nicht die “nackten” Produktions- und Einspeisekosten, sondern die Gesamtkosten auf Systemebene, die von den Haushalten und Unternehmen zu schultern sind (vgl. nächste Grafik). Volkswirtschaftlich sind die hohen und steigenden Preise gleichermassen problematisch, ob sie nun die Haushalte oder die Unternehmen oder beide stärker belasten. Zuletzt zahlen sowieso alles die Konsumenten oder letztlich die Steuerzahler. Und das alles nützt dem Klima rein gar nichts.

​Diesem Drama könnte man nur entfliehen, wenn es gelänge, entweder die Saison- Speicherung technisch und ökonomisch tragbar zu realisieren oder die Nachfrage dem flatterhaften Angebot anzupassen. Beides ist auf absehbare Zeit vor allem für den saisonalen Ausgleich eine technische und ökonomische Illusion. Absolut utopisch ist auch eine totale Dezentralisierung, also die individuelle Eigenversorgung ohne Netz.

[*] Joskow, P. L. 2011. «Comparing the Costs of Intermittent and Dispatchable Electricity Generating Technologies», American Economic Review, 101(3): 238-41.

–> Laden Sie hier ein PDF zu dieser Problematik herunter.

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1 thought on “Offener Brief an Prof. Wüstenhagen (Uni SG), Prof. Gunzinger (ETHZ), Dr. Spiesshofer (ABB) und Dr. Kalt (UBS)”

  1. Für mich eine überzeugende Darstellung der Umstände, warum bei Sonnen- und Windstrom die traditionelle Produktionskostenberechnung unvollständig bleibt, und warum deshalb der direkte Vergleich mit Atom- oder Kohlestrom nicht zulässig ist. Haben sich die angesprochenen vier Herren gemeldet? Es wäre im Interesse der Sache, wenn eine fachgerechte öffentliche Diskussion zu solchen Themen möglich wäre. Ein unabhängiges Schiedsgericht also? ich versuche mal bei einem der Angesprochenen nachzuhacken.

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