Selbstbestimmungsinitiative: Überflüssig, aber nicht bedrohlich

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An der von der Handelskammer beider Basel in Liestal veranstalteten Podiumsdiskussion mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann war die Rechtssicherheit das zentrale Argument gegen die Selbstbestimmungs-Initiative. Pacta sunt servanda – Verträge müssen eingehalten werden. Müssen sie das wirklich?
A verkauft sein Haus an B für 1 Million Franken. Zwei Tage später bekommt er ein Angebot von C für 1,5 Millionen. Die logische Folge des Vertragszwangs wäre die Lieferung für 1 Mio. an B, aber das schadet A. Also überträgt er das Haus nicht, was B vor Gericht bringt, das entweder die Überschreibung erzwingt oder B einen Schadenersatz zuspricht. Das kann A, B oder C schaden.

Aber es gibt noch eine andere Option, nämlich A verhandelt neu mit B und verspricht diesem zum Beispiel die Hälfte seines Mehrerlöses beim Verkauf an C, was beide klar besserstellt und C nicht schlechter. Also neu verhandeln zum beidseitigen Vorteil ist besser als das Dogma der sturen Einhaltung.

Warum sind aber Neuverhandlungen mit der EU fast unmöglich? Die Initiative würde gemäss dem offiziellen Tenor zu einem Automatismus führen und wegen der kleinsten Differenz zur gesamten Auflösung vieler Verträge führen. Wenn dem so ist, was leider bei der EU der Fall ist, dann ist die sogenannte «Guillotine-Klausel» schuld und nicht die Initiative. Der EU ist es gelungen, sieben bilaterale Verträge so zu verknüpfen, dass die Kündigung auch nur eines Vertrages alle enthauptet. Das ist eine Erpressung seitens der EU, um auch nur die kleinsten Anpassungen zu verhindern.

Oder war das gar ein Trick der damaligen Schweizer Diplomaten, als Alternativen zu den Bilateralen nur noch den direkten Beitritt (oder indirekten via Rahmenabkommen) offen zu lassen? Die Initiative ist so betrachtet überflüssig, aber auch nicht bedrohlich.

Leserbrief in der BaZ vom 25. Oktober 2018 zu «Hier wäre der Schaden am grössten»,BaZ 24.10.18

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