Don Quijote gegen “Hochpreisinsel”

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Seit Jahren wird das phantomhafte Problem der Hochpreisinsel Schweiz durch den Preisüberwacher kultiviert. Jetzt soll das Volk mit einer fragwürdigen Initiative für eine Lösung sorgen.

Für die allgemeine schweizerische Wettbewerbspolitik sind das Kartellgesetz (KG) und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von zentraler Bedeutung. Dazu gibt es in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen, bei der Post, im öffentlichen Verkehr, bei den elektronischen Medien, in der Energiewirtschaft und in weiteren Wirtschaftsbereichen Gesetze, die den Wettbewerb bereichsspezifisch regulieren, wenn nicht gar ganz ausschliessen.

In einer Publikumsumfrage nach dem wichtigsten wettbewerbspolitischen Gesetz würde aber das Preisüberwachungsgesetz (PüG) den Spitzenplatz belegen. Der Preisüberwacher ist omnipräsent in den Medien und erteilt Verwaltungen, Politikern, Journalisten und der Öffentlichkeit populäre Ratschläge zu allen erdenklichen politischen Fragen – darunter auch solche zur Wettbewerbspolitik. Sein eigentlicher Auftrag besteht aber nur darin, administrierte und andere Preise, die nicht Ergebnis von Wettbewerb sind, zu überwachen. In Wettbewerbsbereichen ist der Preisüberwacher an sich für nichts zuständig.

Wettbewerb kontrolliert die Preise

Die Schweiz hat seit 1996 ihr modernes KG. Im Parlament wurde diskutiert, ob mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes die Preisüberwachung abzuschaffen sei. Man war sich einig, dass Wettbewerb die objektivste und effektivste Preiskontrolle ist. Und mit dem KG wurden die Wettbewerbskommission und die Gerichte mit gesetzlichen Zwangsmitteln aufgerüstet, um wirksam gegen Wettbewerbsbeeinträchtigungen durch Kartelle, marktbeherrschende Unternehmen und Fusionen vorgehen zu können. Sie sind seither in der Lage, dem Wettbewerb, also der systeminhärenten Preiskontrolle, falls nötig zum Durchbruch zu verhelfen. Trotzdem traut sich bis heute fast niemand, als logische Konsequenz die Abschaffung der Preisüberwachung zu fordern. Der Preisüberwacher ist so populär, dass diese Forderung im Volk kläglich scheitern würde.

De iure wurde die Preisüberwachung immerhin auf die Kontrolle von Preisen eingeschränkt, die nicht Ergebnis von Wettbewerb sind. Allein in Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Post, Verkehr und Energie dürften Hunderte von Tarifen und Gebühren zu kontrollieren sein. Der Preisüberwacher versucht dies auch. Dabei muss er aber gegen mächtige staatlichen Unternehmen, Gewerkschaften und Lobbys sowie gegen Regulierungsbehörden der Bereiche antreten, um Preismissbrauch anzuprangern. Ausserdem schillern «Erfolge» des Preisüberwachers in Form von Tarifsenkungen bei staatlichen oder subventionierten Unternehmen nur auf der Vorderseite der Medaille. Auf der Rückseite dämpfen sinkende Gewinnablieferungen an den Staat oder steigende Subventionen vom Staat den Glanz. Geht die Übung nicht mit Effizienzsteigerungen einher, dann gewinnen die Kunden nur, was sie als Steuerzahler verlieren.

Ein weniger mühsames Betätigungsfeld scheint dagegen die Hochpreisinsel zu sein, gegen die das Parlament gemäss einer Initiative von Ständerat Altherr vorgehen könnte oder bei Annahme der kürzlich lancierten Volksinitiative «Stopp der Hochpreisinsel – für faire Preise» vorgehen müsste. Die Volksinitiative will Hersteller im Ausland kartellgesetzlich zwingen, gewisse Nachfrager in der Schweiz zu den im Ausland geltenden niedrigeren Preisen zu beliefern. Die Vorlage Altherr, sinngemäss auch in die Initiative integriert, will die strengen KG-Regeln für marktbeherrschende Gesellschaften auch auf relativ marktmächtige Unternehmen anwenden. Relativ marktmächtig wären Gesellschaften, von denen andere Unternehmen wirtschaftlich abhängig sind – in der arbeitsteiligen Wirtschaft also fast alle.

Da die Schweiz seit Jahrzehnten ohne ersichtliche volkswirtschaftliche Schäden eine Hochpreisinsel ist, wie dies alle reichen Volkswirtschaften sind, sehen viele Ökonomen hier nur ein Phantomproblem. Doch seit Rudolf Strahm, 2004 bis 2008 im Amt, und seinem Nachfolger Stefan Meierhans wird die Hochpreisinsel besonders von den Preisüberwachern zu einem erstrangigen volkswirtschaftlichen Problem emporstilisiert und geradezu hyperaktiv bewirtschaftet. Kaum ein Auftritt, in dem der frühere oder der heutige Preisüberwacher nicht darüber lamentieren und Gegenmassnahmen fordern – natürlich im interventionistischen Stil der Volksinitiative, die von Rudolf Strahm mitgeprägt wurde.

Preis- und Lohnniveau sind gekoppelt

Bei reduzierten Importpreisen würden die Schweizer Käufer gewinnen, ohne zugleich als Steuerzahler zu verlieren (inländische Konkurrenzprodukte der Importe gerieten freilich in Schwierigkeiten). Der Preisüberwacher liesse sich als Wohltäter feiern und sähe wohl den Kreis seiner Aufgaben erweitert zum «Eidg. Kompetenzzentrum für faire Preise und die Regulierung von Importgüterpreisen». Die in freiheitlichen Rahmenbedingungen (bisher) global führende Schweiz würde einen grossen Teil ihrer Importe dem Kontrahierungszwang und der Preisregulierung unterstellen, ohne auf die tatsächlichen Wettbewerbsverhältnisse Rücksicht zu nehmen. Meldungen der folgenden Art wären zu erwarten: «US-Hersteller wird gezwungen, den Preis für einen Abnehmer in Bern dem Preis eines Abnehmers in Ouagadougou anzupassen.» Kann man eine solche Groteske ernst nehmen? Man muss! Die Initiative hat Chancen im Volk, solange geglaubt wird, dass sie ihre Ziele erreichen könnte.

Mit der Initiative wird keine einzige Ursache für hohe Schweizer Preise angesprochen. Internationale Importgüter-Preisdifferenzen sollen vielmehr gleichsam als Symptome einer unbekannten Krankheit schlicht verboten werden, ohne Rücksicht auf Nebenwirkungen. Aber die grössten Preisdifferenzen der Schweiz zum Ausland liegen bei den administrierten Preisen (Kontrollkompetenz des Preisüberwachers), gefolgt von den Preisen nicht international gehandelter Güter und – mit den kleinsten Differenzen – den Importgüterpreisen. Das hohe nationale Preisniveau ist gekoppelt mit hohen Löhnen, was auch grosse Zahlungsbereitschaft für Importgüter signalisiert. Unter diesen Umständen ergeben sich selbst unter sehr harten Wettbewerbsbedingungen «Schweiz-Zuschläge».

Symptombekämpfung

In einer freiheitlichen Wirtschaft und Gesellschaft ist es weder wettbewerbsökonomisch noch staatspolitisch vertretbar, alle Wettbewerbsteilnehmer mit Kontrahierungs- und Preiszwängen zu belegen. Dieser Auffassung sind sogar die Wettbewerbsbehörden. Sie vermuten ausserdem, dass sich ein solches Regime gegenüber ausländischen Unternehmen kaum durchsetzen liesse. Die Leidtragenden wären dann schweizerische Produktionsstätten im Ausland, die sich diesem Regime nicht entziehen könnten und dadurch im Wettbewerb benachteiligt wären.

Soweit ersichtlich, haben hohe Importgüterpreismargen für die notorisch davon betroffenen reichen Volkswirtschaften noch nie ein ernsthaftes Problem dargestellt. Die Schlachtrufe der Preisüberwachung müssen darum gründlich hinterfragt werden. Die Initiativen sprechen Symptome statt Ursachen an und lassen sich – wenn überhaupt – nur asymmetrisch zum Wettbewerbsnachteil der im Ausland produzierenden schweizerischen Unternehmen umsetzen. Der Altherr-Teil würde zu einer Überregulierung führen, von der auch viele Unternehmen betroffen wären, die für den Wettbewerb im relevanten Markt offensichtlich kein Problem darstellen.

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