Gesundheitspolitischer Reformstau

Spital.pngHandlungsbedarf und Vorschläge für Reformen gibt es im Gesundheitswesen schon lange. Doch die Gesundheitspolitik kommt kaum vorwärts. Politökonomische…

Handlungsbedarf und Vorschläge für Reformen gibt es im Gesundheitswesen schon lange. Doch die Gesundheitspolitik kommt kaum vorwärts. Politökonomische Diagnosen und Therapien könnten den Prozess beschleunigen.

Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) hat im April dieses Jahres einem seit langem verfolgten grösseren Reformvorhaben zugestimmt: dereinheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen.

Heute werden die Kosten ambulanter Behandlungen voll von den Krankenversicherern bezahlt, die Kosten stationärer Behandlungen dagegen zu 55 bzw. 45% zwischen Kanton und Krankenversicherung aufgeteilt. Diese uneinheitliche Finanzierung führt dazu,dass nicht alle versicherten Leistungen volkswirtschaftlich kosteneffizient und für die Patientinnen und Patienten medizinisch optimal erbracht werden. Für die Versicherungen ergeben sich Anreize, Behandlungen ihrer Kranken im Spital zu bevorzugen, weil sie dann nur 45% der Kosten übernehmen müssen. Die gesamte Gesundheitsversorgung wird so jedoch teurer, weil die Behandlung imSpital in der Regel mehr kostet als die ambulante Alternative. Im Zuge des medizinischen Fortschritts werden immer mehr Therapien auch ambulant machbar. Dabei wirkt sich die uneinheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen zunehmend hemmend auf die Suche von Versicherern und Leistungserbringern nach besseren und günstigeren Versorgungsmodellen aus.

Lesen Sie hier in meinem Kommentar in der “Finanz und Wirtschaft” vom 3. August 2019, wie die Kantone oder – genauer – die kantonalen Gesunheitsfunktionäre bisher die einheitliche Finanzierung immer wieder im Keim erstickt haben. Zu grossem Optimismus sollte man sich vorläufig durch den Entscheid der SGK-N noch nicht verleiten lassen.

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